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Was ist Verwaltung?

Viele Eigentümer antworten auf die Frage nach der Verwaltung ihres Objektes mit: „Das mache ich nebenbei“ oder „Warum haben wir überhaupt einen Verwalter nötig?“ Der Gesetzgeber hat aber aus guter Überlegung angeordnet, dass Wohnungseigentümergemeinschaften einen Verwalter zu bestellen haben, so dass es keine Wohnungseigentumsanlage ohne einen Verwalter gibt.

 Was tut also der Verwalter, die Verwaltungsgesellschaft?

 Er betreut das Gemeinschaftseigentum, also das, was nicht im Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer steht, und verwaltet als Treuhänder das Gemeinschaftsvermögen, berät die Eigentümer, gestaltet das Zusammenleben und führt die Gruppe der Einzeleigentümer in einem geordneten Rechts- und Zweckverbund, in einer Gemeinschaft.

 Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens

 Bei einem Hausverwalter handelt es sich um den Verwalter Ihres Immobilienvermögens. Die qualifizierten Betreuer Ihres Grundbesitzes ermöglichen eine Sicherung und Mehrung Ihres Vermögens. So werden gemeinschaftliche Gelder treuhänderisch und günstig angelegt und Betriebskosten zeitnah abgerechnet. Kaum ein Gebiet der Immobilienwirtschaft ist so vielseitig wie die Hausverwaltung. Um so wichtiger ist es, einen qualifizierten und zuverlässigen Verwalter zu finden, um eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf zu bauen.

 Der Verwalterberuf stellt hohe Anforderungen

Die Auswahl des richtigen Verwalters ist keine leichte Aufgabe, denn allzu häufig sind verschiedene Angebote im Leistungsumfang nicht vergleichbar. Für den Kunden ist es äußerst schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen und häufig kommt die Erkenntnis erst dann, wenn es bereits zu ärgerlichen Verlusten oder gar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen ist.

Wir kennen die Probleme unseres Berufsstandes. Miet- oder Eigentumswohnungen darf heute jeder verwalten. Dem seriösen und fachlich qualifizierten Verwalter mit einer hochintensiven Dienstleistung steht das negative Image einer kleinen Anzahl inkompetenter Mitbewerber entgegen. Deshalb müssen Haus- und Wohnungseigentümer äußerst sorgfältig darauf achten, wem sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, und sie dürfen sich nicht von einem Niedrigpreisangebot blenden lassen. Zufriedene Kunden akzeptieren sehr schnell, dass gute Leistung einen Preis hat, der sich vielfach auszahlt.

Im WEG-Recht kennen wir uns ebenso gut aus wie im Mietrecht. Wir verfügen über beste Referenzen. Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage entsprechende Kontaktadressen.