![]() |
Mietspiegel der Stadt Bünde
Allgemeine Erläuterungen
Dieser Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Durchschnittsmieten eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren. Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe vom 18.12.1974 (BGBL. 1 S. 3603), zuletzt geändert am 09.08.1998 (BGBL. 1 S. 1242) regelt das Verfahren bei Mieterhöhungen für Altbauwohnungen und freifinanzierten Neubauwohnungen. Für die Miethöhe ist die ortsübliche Vergleichsmiete maßgebend. Ortsüblich ist die Miete, die in Bünde für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Das Gesetz lässt zu, dass eine Mieterhöhung außer auf den Mietspiegel auch auf Vergleichsobjekte und auf Sachverständigengutachten gestützt werden kann. In dem Mietspiegel sind auf der Grundlage einer Mietenerhebung in Bünde nur Mieten einbezogen worden, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Bei der Auswertung der Mietangaben hat sich gezeigt, dass in Bünde bei gleicher Lage, Größe und Ausstattung unterschiedliche Mieten vereinbart wurden. Durch die Angabe von Mietspannen soll dem möglichen Einfluss von Besonderheiten der jeweiligen Wohnung Rechnung getragen werden. Für die weitere Einstufung der Wohnung innerhalb der angegebenen Mietspannen sind daher alle nachstehenden Kriterien zu berücksichtigen, die in einzelnen Fällen zur Ober- oder Unterschreitung der genannten Eckwerte führen können.
Wohnlage
Normale Wohnlage Es wurde festgestellt, dass die Lage der Wohnung in Bünde nur eine untergeordnete Rolle für die Höhe der Miete spielt. Die meisten Wohnungen liegen daher in der normalen Wohnlage ohne besondere Vor- oder Nachteile. Solche Wohngebiete sind zumeist dicht bebaut und weisen keine besonderen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen. Einfache Wohnlage In dieser Lage wird der Wohnwert durch die Nähe von störenden Gewerbeanlagen, starke Lärm-, Staub- oder Geruchsbelästigung, wenig Licht und Sonne beeinträchtigt. Die Einkaufsmöglichkeiten sind ungünstig und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist schlecht. In dieser Wohnlage befinden sich kaum Frei- und Grünflächen. Gute Wohnlage In dieser Wohnlage ist die Bebauung aufgelockert, mit Baumbepflanzungen an den Straßen bzw. in den Vorgärten, auch mit größeren Wohnprojekten. Die Einkaufsmöglichkeiten sind gut, trotzdem gibt es hier im wesentlichen nur Anliegerverkehr. Hier sind keine Einrichtungen, die das Wohnen beeinträchtigen. Die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind günstig.
Zustand
Altbauwohnungen mit Modernisierung Eine Altbauwohnung ist nur dann umfassend modernisiert, wenn Ausstattung, Größe und Beschaffenheit der Wohnung im wesentlichen der einer Neubauwohnung entsprechen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Wohnwert der Wohnung durch weitergehende Maßnahmen, wie Einbau energiesparender Heizungsanlagen, Dämmung der Außenwände, Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung, des Schallschutzes, der sanitären Einrichtungen, Einbau von neuzeitlichen Fenstern, Verbesserung der Wasserversorgung und -entsorgung u.a., nachhaltig verbessert wird. Hinweis: Liegt keine "umfassende Modernisierung" in diesem Sinne vor, bleibt § 3 Miethöhegesetz (MHG) unberührt (Modernisierungszuschlag in Höhe von 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungs- kosten). Ausstattung und sonstige Beschaffenheit Die in der Tabelle angegebenen Mietspannen beziehen sich nur auf Wohnungen mit Bad und Heizung. Fehlt in der Wohnung entweder das Bad oder die Sammelheizung, so kann die Miete um bis zu 1/3 niedriger sein, als in der Tabelle angegeben. Bei der Einstufung der Wohnung innerhalb der angegebenen Mietspanne sind auch die sonstigen Ausstattungsmerkmale (z. B. Art des Fussbodenbelages, der Fenster und der Sanitärausstattung) zu beachten. Sonderausstattungen, wie Balkon, Einbauküche, Garage, Kfz-Stellplatz oder aufwendige Decken- und Wandvertäfelungen, sind je nach Aufwand zu berücksichtigen. Bei der Einordnung innerhalb der Spannen spielen auch der Grundriss, der bauliche Zustand der Wohnung und des Gesamtgebäudes eine Rolle.
Verfasser
Dieser Mietspiegel wurde erstellt von der Stadt Bünde im Einvernehmen mit den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinen Bünde-Ennigloh, Bünde-Südlengern und Umgebung, dem Mieterbund Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld, dem Mieterverein Herford unter Mitwirkung der Hausverwaltung Nienaber sowie der Bau- und Siedlungsgenossenschaft in Bünde.
Miete
Die angegebenen Mieten verstehen sich als Kaltmieten, also ohne Berücksichtigung von Betriebskosten (das sind z. B. Wasser Entwässerungskosten, Hausbeleuchtung, Schornsteinfegergebühren, Grundsteuer, Versicherun- gen, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Heizkosten, Heizungswartung usw.) .
Größe
Zusatzräume, wie Keller, Boden und Waschküche, werden in die Berechnung der Wohnräume nicht mit einbezogen. Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen 1,00 m und 2,00 m werden nur zur Hälfte gerechnet, diejenigen unter 1,00 m lichter Höhe dürfen gar nicht zur Wohnfläche gerechnet werden (DIN 283).
_________________________________________________
Mietpreise in Euro pro Quadratmeter für Wohnungen mit Bad/Dusche und Sammel-heizung
|
Angebot des Tages
Sie erreichen uns:
Nienaber Immobilien GmbH
Kleiner Bruchweg 23 32257 Bünde Tel.: 05223 - 14100 Fax: 05223 - 14047 info@nienaber-immobilien.de |